D&O und Vermögensschaden - Haftpflichtversicherung

Wer handelt, haftet persönlich


Damit Sie frei entscheiden können


Vermögensschaden – Haftpflichtversicherung
Der Versicherungsschutz der Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung für Vereine / Verbände wurde erheblich erweitert und erstreckt sich sowohl auf Ersatzansprüche die ein Dritter gegen den Verein / Verband geltend macht als auch auf Eigenschäden die der Verein / Verband durch einen Mitarbeiter oder ein Vorstandmitglied erlitten hat.

D&O Vereine/Verbände
Vorstände von Vereinen haftet wie Geschäftsleitungsorgane von Unternehmen persönlich mit ihrem Privatvermögen.
Gegen diese Inanspruchnahme können Sie sich mit einer D&O – Versicherung absichern. Die D&O deckt im Schadenfall die Anwalts- und Gerichtskosten zur Abwehr eines unbegründeten Anspruchs und den Schadenausgleich bei einem berechtigten Anspruch.

Harmonisierung der Konzepte

Die klassische Vermögensschaden – Haftpflichtversicherung sichert ebenfalls Dritt- und Eigenschäden ab und es ergeben sich daher Überschneidungen mit der D&O.

Wir harmonisieren für Sie die beiden Deckungskonzepte indem wir die Versicherungsbedingungen und die Versicherungsprämie aufeinander abstimmen.

Ein Angebot der

BBC Makler GmbH

Angebot anfordern

Vermögensschäden bei Vereinen / Verbände

  • Persönliche Haftung der Vorstände etc.
  • Verzichts auf § 31a BGB
  • Damit Sie auch weiterhin ohne Risiko ehrenamtlich arbeiten können

Ihre Vorteile durch die BBC GmbH

  • Große und unab­hängige Auswahl an Versicherungs­gesellschaften
  • Persönlicher Ansprechpartner
  • Individuelle Zusammenstellung des Versicherungs­schutzes anhand Ihres Bedarfs
  • Nur Versicherungs­gesellschaften mit umfangreichen und hochwertigen Deckungskonzepten werden angeboten
  • Sie erreichen ein Maximum an Versicherungsschutz zu Top-Konditionen
  • Mehr Sicherheit. Weniger Kosten.