Distressed M&A
Distressed M&A
Volle Konzentration auf den Neuanfang
Bester Schutz nach der Unternehmenskrise
Durch die Corona – Pandemie kommen vermehrt Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten. Die Unternehmensinsolvenzen und damit die Distressed M&A-Transaktionen werden zunehmen.
Die bisherigen Versicherer des Unternehmens werden den D&O – Versicherungsschutz reduzieren oder aufkündigen. Andere Versicherer werden aufgrund der finanziellen Krisensituation keinen oder eingeschränkten Versicherungsschutz anbieten.
Wir prüfen, ob der Versicherungsschutz alle wesentlichen Versicherungselemente enthält und keine Deckungslücken aufweist. Insbesondere kontrollieren wir den versicherten Zeitraum, etwaige Insolvenzklauseln und die Selbstbehaltsregelung.
Wir möchten, dass Sie sich auf Ihre anspruchsvolle Aufgabe konzentrieren können und sich über Ihre Haftung keine Gedanken machen müssen.
Lösungen für eine Distressed M&A
Vorstände, Geschäftsführer und Mitglieder von Aufsichtsgremien haben in Ausübung ihrer Tätigkeit eine Reihe von Verhaltenspflichten zu beachten. Verletzen sie diese Pflichten und der Gesellschaft entsteht dadurch ein Schaden, so haften sie persönlich gegenüber der Gesellschaft mit Ihrem Privatvermögen.
Bereits einfache Fahrlässigkeit führt zu der unbegrenzten Haftung des Geschäftsführers. Erschwerend gilt eine Beweislastumkehr. Kann die Gesellschaft einen Schaden darlegen, hat der Geschäftsführer zu beweisen, dass er keine Pflicht verletzte.
Gegen diese Inanspruchnahme können Sie sich mit einer D&O – Versicherung absichern.
Die D&O ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Manager und Organmitglieder und deckt im Schadenfall die Anwalts- und Gerichtskosten zur Abwehr eines unbegründeten Anspruchs und den Schadenausgleich bei einem berechtigten Anspruch. Für das einzelne Organmitglied besteht ferner die Möglichkeit, Ihre Managementtätigkeit über eine persönliche D&O absichern.
Über die Vor- und Nachteile der einzelnen Deckungskonzepte beraten wir Sie gerne und finden für Sie einen optimalen und bedarfsgerechten Versicherungsschutz.
Versicherungsnehmerin und Beitragszahlerin der Unternehmens – D&O-Versicherung ist die Gesellschaft selbst. Das einzelnen Geschäftsleitungsmitglied ist versicherte Person.
Versicherte Personen sind alle ehemaligen, aktuellen und zukünftigen Organmitglieder. Eine namentliche Benennung ist nicht erforderlich. Im Schadenfall teilen sich alle Versicherten die Versicherungssumme.
Versicherungsfall ist die erstmalige Anspruchserhebung ist („claims – made – Prinzip“) gegen das Geschäftsleitungsorgan. Es sind somit vorvertragliche Pflichtverletzung versichert, soweit die erstmalige Anspruchserhebung in der Vertragslaufzeit erfolgt.
Versicherungsnehmer und Beitragszahler der D&O-Versicherung ist das Geschäftsleitungsorgan selbst.
Versichert ist das nur das Organmitglied, das den Versicherungsvertrag abschließt. Die vereinbarte Versicherungssumme steht im exklusiv zu.
Versicherungsfall ist die Pflichtverletzung des Versicherten („Verstoß – Prinzip“). Versicherungsschutz setzt voraus, dass die Pflichtverletzung in der Versicherungslaufzeit begangen wurde.
Nicht alle Entscheidungen, die Sie für das Unternehmen treffen, werden die Zustimmung der Mitarbeiter oder Investoren finden. Ein Vorwurf oder ein anonymer Hinweis reicht für ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft aus.
Es kommen hohe Kosten wie Anwalts- und Verfahrenskosten und Auslagen auf Sie zu. Der Straf- Rechtsschutz sichert sie finanziell und rechtlich ab und übernimmt die Honorare eines erfahrenen Strafverteidiger und die Kosten für das Verfahren inklusive aller Auslagen, z.B. für Zeugen und Sachverständige, Reisen und Dolmetscher. Ferner stellt der Versicherer eine Strafkaution zur Verfügung.
Stiftungen
Stiftungen
Damit Sie sich auf Ihre Aufgabe konzentrieren können
Bester Schutz für das Stiftungsvermögen
In Deutschland gibt es ca. 22.000 gemeinnützige Stiftungen, die z.B. die medizinische Forschung oder auch die Alten- und Jugendhilfe unterstützen. Dieser Stiftungszweck wird über die Erträge aus dem Stiftungsvermögen finanziert.
Sowohl bei der Anlage des Vermögens als auch der Förderung des Stiftungszweck können der Vorstand oder die Mitarbeiter Fehler machen und das Stiftungsvermögen schädigen. Dieses Risiko können Sie absichern.
Lösungen für Stiftungen
Vermögensschaden – Haftpflichtversicherung
Der Versicherungsschutz für Stiftungen ist ähnlich gestaltet wie für Vereine und Verbände und erstreckt sich sowohl auf Ersatzansprüche die ein Dritter gegen den Stiftungen geltend macht als auch auf Eigenschäden die der Stiftungen durch einen Mitarbeiter oder ein Vorstandmitglied erlitten hat.
D&O
Vorstände und Beiräte von Stiftungen haften wie Geschäftsleitungsorgane von Unternehmen persönlich mit ihrem Privatvermögen.
Gegen diese Inanspruchnahme können Sie sich mit einer D&O – Versicherung absichern. Die D&O deckt im Schadenfall die Anwalts- und Gerichtskosten zur Abwehr eines unbegründeten Anspruchs und den Schadenausgleich bei einem berechtigten Anspruch.
Die klassische Vermögensschaden – Haftpflichtversicherung sichert ebenfalls Dritt- und Eigenschäden ab und es ergeben sich daher Überschneidungen mit der D&O.
Harmonisierung
Wir harmonisieren für Sie die beiden Deckungskonzepte indem wir die Versicherungsbedingungen und die Versicherungsprämie aufeinander abstimmen.
Die weltweite Vernetzung und die modernen Informationstechnologien bringen für Kanzleien und Unternehmen unübersichtliche Risiken mit sich. Cyber-Attacken laufen heute automatisiert ab und können Ihre Kanzlei oder Ihr Büro treffen, auch ohne dass Hacker es konkret auf Sie abgesehen und Sie umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen getroffen haben. Mit weitreichenden Folgen: vom Stillstand Ihrer Kanzlei-IT, Datenverlust, Erpressung und Schadenersatzansprüchen Dritter bis hin zur Rufschädigung.
Vor diesen Risiken schützt eine Cyber – Versicherung.
Im laufenden Kanzlei- oder Bürobetrieb kann es bei einem Mandanten bzw. Kunden zu einem Personen- oder Sachschaden kommen. Die Bürohaftpflichtversicherung ist die Privat – Haftpflichtversicherung für das Büro und schützt Sie bei Personen- und Sachschäden.
Ein Feuer-, ein Leitungswasser- oder ein Elementarereignis kann Ihre Büroeinrichtung beschädigen. In Ihre Büroräumlichkeiten kann eingebrochen werden und Ihre EDV – Anlage kann gestohlen bzw. mutwillig beschädigt werden.
Gegen diese Gefahren schützt eine Geschäftsinhalts- bzw. Elektronikversicherung. Sie ist die Hausratversicherung für Ihr Büro.
Firmen – Rechtsschutzversicherung
Der Firmen-Rechtsschutz erstattet Ihnen die Kosten, die dem Unternehmen bei einem Rechtsstreit z. B. im Arbeits- oder Verkehrsrecht entstehen und übernimmt Anwaltsgebühren, Gerichtskosten und Vorschüsse etc..
Versichert sind Firmeninhaber und deren Mitarbeiter. Kombiniert mit dem Privat-Rechtsschutz sind darüber hinaus die Familienmitglieder der Inhaber mitversichert.
Spezial – Strafrechtsschutz
Für ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft reicht ein Vorwurf oder ein anonymer Hinweis aus. Es kommen hohe Kosten wie Anwalts- und Verfahrenskosten und Auslagen auf Sie zu.
Der Straf- Rechtsschutz sichert sie finanziell und rechtlich ab und übernimmt die Honorare eines erfahrenen Strafverteidiger und die Verfahrenskosten inklusive aller Auslagen, z.B. für Zeugen und Sachverständige, Reisen und Dolmetscher. Für eine Strafkaution wird vom Versicherer ein Darlehen zur Verfügung gestellt.
Sie vertrauen Ihren Mitarbeiter, zu Recht. Es kommt leider immer wieder vor, dass langjährige Mitarbeiter aus einer persönlichen Notsituation Gelder unterschlagen oder auf sonstige Weise das Unternehmen schädigen. Zudem rüsten Cyber – Gangster auf und finden immer neue Wege, sich in Ihr IT – System einzuhacken, Ihre Daten zu zerstören bzw. verschlüsseln und einen erheblichen Schaden zu verursachen.
Mit einer Vertrauensschadenversicherung schützen Sie sich vor finanziellen Schäden durch vorsätzlich begangene Vermögensdelikte von Mitarbeitern, Dienstleistern oder Dritten und gegen Häckerschäden durch den Eingriff in Ihre IT – Struktur.
Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot.
Vereine / Verbände
Vereine / Verbände
Damit Sie sich auf Ihre Aufgabe konzentrieren können
Bester Schutz für den Verein / Verband und das Vermögen
Vereinsvorstände sind ehrenamtlich tätig oder erhalten nur eine geringe Aufwandsentschädigung. Sie treffen wichtige und weitreichende Entscheidungen für den Verein. Sie beantragen z. B.
Landeszuschüsse für die Erweiterung der Sportanlagen und sind für die Buchführung verantwortlich. Durch einen etwaigen Fehler kann dem Verein ein erheblicher Schaden entstehen
Lösungen für Vereine / Verbände
Vermögensschaden – Haftpflichtversicherung
Der Versicherungsschutz der Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung für Vereine / Verbände wurde erheblich erweitert und erstreckt sich sowohl auf Ersatzansprüche die ein Dritter gegen den Verein / Verband geltend macht als auch auf Eigenschäden die der Verein / Verband durch einen Mitarbeiter oder ein Vorstandmitglied erlitten hat.
D&O Vereine/Verbände
Vorstände von Vereinen haftet wie Geschäftsleitungsorgane von Unternehmen persönlich mit ihrem Privatvermögen.
Gegen diese Inanspruchnahme können Sie sich mit einer D&O – Versicherung absichern. Die D&O deckt im Schadenfall die Anwalts- und Gerichtskosten zur Abwehr eines unbegründeten Anspruchs und den Schadenausgleich bei einem berechtigten Anspruch.
Harmonisierung
Die klassische Vermögensschaden – Haftpflichtversicherung sichert ebenfalls Dritt- und Eigenschäden ab und es ergeben sich daher Überschneidungen mit der D&O.
Wir harmonisieren für Sie die beiden Deckungskonzepte indem wir die Versicherungsbedingungen und die Versicherungsprämie aufeinander abstimmen.
Die weltweite Vernetzung und die modernen Informationstechnologien bringen für Kanzleien und Unternehmen unübersichtliche Risiken mit sich. Cyber-Attacken laufen heute automatisiert ab und können Ihre Kanzlei oder Ihr Büro treffen, auch ohne dass Hacker es konkret auf Sie abgesehen und Sie umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen getroffen haben. Mit weitreichenden Folgen: vom Stillstand Ihrer Kanzlei-IT, Datenverlust, Erpressung und Schadenersatzansprüchen Dritter bis hin zur Rufschädigung.
Vor diesen Risiken schützt eine Cyber – Versicherung.
Im Tagesgeschäft kann es zu einem Personen- oder Sachschaden kommen. Die Büro- / Betriebshaftpflichtversicherung ist die Privat – Haftpflichtversicherung für den Verein / Verband und schützt Sie bei Personen- und Sachschäden.
Ein Feuer-, ein Leitungswasser- oder ein Elementarereignis kann Ihre Vereinseinrichtung beschädigen. In Ihre Büroräumlichkeiten kann eingebrochen werden und Ihre EDV – Anlage kann gestohlen bzw. mutwillig beschädigt werden.
Gegen diese Gefahren schützt eine Geschäftsinhalts- bzw. Elektronikversicherung. Sie ist die Hausratversicherung für Ihr Büro.
Firmen – Rechtsschutzversicherung
Der Firmen-Rechtsschutz erstattet Ihnen die Kosten, die dem Unternehmen bei einem Rechtsstreit z. B. im Arbeits- oder Verkehrsrecht entstehen und übernimmt Anwaltsgebühren, Gerichtskosten und Vorschüsse etc..
Versichert sind Firmeninhaber und deren Mitarbeiter. Kombiniert mit dem Privat-Rechtsschutz sind darüber hinaus die Familienmitglieder der Inhaber mitversichert.
Spezial – Strafrechtsschutz
Für ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft reicht ein Vorwurf oder ein anonymer Hinweis aus. Es kommen hohe Kosten wie Anwalts- und Verfahrenskosten und Auslagen auf Sie zu.
Der Straf- Rechtsschutz sichert sie finanziell und rechtlich ab und übernimmt die Honorare eines erfahrenen Strafverteidiger und die Verfahrenskosten inklusive aller Auslagen, z.B. für Zeugen und Sachverständige, Reisen und Dolmetscher. Für eine Strafkaution wird vom Versicherer ein Darlehen zur Verfügung gestellt.
Sie vertrauen Ihren Mitarbeiter, zu Recht. Es kommt leider immer wieder vor, dass langjährige Mitarbeiter aus einer persönlichen Notsituation Gelder unterschlagen oder auf sonstige Weise das Unternehmen schädigen. Zudem rüsten Cyber – Gangster auf und finden immer neue Wege, sich in Ihr IT – System einzuhacken, Ihre Daten zu zerstören bzw. verschlüsseln und einen erheblichen Schaden zu verursachen.
Mit einer Vertrauensschadenversicherung schützen Sie sich vor finanziellen Schäden durch vorsätzlich begangene Vermögensdelikte von Mitarbeitern, Dienstleistern oder Dritten und gegen Häckerschäden durch den Eingriff in Ihre IT – Struktur.
Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot.
Treuhand
Treuhand
Damit Sie sich auf Ihre Aufgabe konzentrieren können
Bester Schutz für Ihre Treuhandtätigkeit
Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer werden aufgrund ihrer hohen Vertrauensstellung und Sachkunde mitunter als Treuhänder mandatiert. In dieser Funktion wird ihnen auf gesetzlicher oder rechtsgeschäftlicher Basis die Verfügungsmacht an dem Treugut eingeräumt.
Auch wenn Berufsträger für solche Tätigkeiten prädestiniert sind, sind dabei
doch berufs- und versicherungsrechtliche Aspekte zu beachten.
Treuhandverträge sind individuell ausgestaltet. Hierbei sind die verwaltende und die geschäftsführende Treuhand zu unterscheiden.
Wir prüfen für Sie, ob im Einzelfall der bestehende Versicherungsschutz der Treuhänder ausreichend ist oder weitergehender Versicherungsschutz erforderlich ist.
Aufsichtsräte
Aufsichtsräte
Damit Sie sich auf Ihre Aufgabe konzentrieren können
Bester Schutz für Ihr Vermögen
Die Aufsichtsratsmitglieder haben ihr Amt mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Aufsichtsratsmitglieds zu erledigen. Der Aufsichtsrat hat dabei die Verpflichtung, die Geschäftsführung zu kontrollieren und zu überwachen. Er hat mögliche Schadensersatzansprüche des Unternehmens
gegen Vorstandsmitgliedern zu prüfen und zu verfolgen.
Der Aufsichtsrat handelt pflichtwidrig und haftet selbst, sofern er dieser Verpflichtung nicht nachkommt.
Das Aufsichtsratsmitglied haftet ebenfalls persönlich mit seinem Privatvermögen.
Versicherungen für Aufsichtsräte
D&O
Vorstände, Geschäftsführer und Mitglieder von Aufsichtsgremien haben in Ausübung ihrer Tätigkeit eine Reihe von Verhaltenspflichten zu beachten. Verletzen sie diese Pflichten und der Gesellschaft entsteht dadurch ein Schaden, so haften sie persönlich gegenüber der Gesellschaft mit Ihrem Privatvermögen.
Bereits einfache Fahrlässigkeit führt zu der unbegrenzten Haftung des Geschäftsführers. Erschwerend gilt eine Beweislastumkehr. Kann die Gesellschaft einen Schaden darlegen, hat der Geschäftsführer zu beweisen, dass er keine Pflicht verletzte.
Die D&O-Versicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Manager und Organmitglieder und deckt im Schadenfall die Anwalts- und Gerichtskosten zur Abwehr eines unbegründeten Anspruchs und den Schadenausgleich bei einem berechtigten Anspruch.
Die Versicherungswirtschaft bietet unterschiedliche Deckungskonzepte an. Das Unternehmen kann seine Führungskräfte über eine Unternehmens D&O zu versichern.
Für das einzelne Organmitglied besteht ferner die Möglichkeit, Ihre Managementtätigkeit über eine persönliche D&O (Link hinterlegen) absichern.
Über die Vor- und Nachteile der einzelnen Deckungskonzepte beraten wir Sie gerne und finden für Sie einen optimalen und bedarfsgerechten Versicherungsschutz.
Unternehmens – D&O
Versicherungsnehmerin und Beitragszahlerin der Unternehmens – D&O-Versicherung ist die Gesellschaft selbst. Das einzelnen Geschäftsleitungsmitglied ist versicherte Person.
Versicherte Personen sind alle ehemaligen, aktuellen und zukünftigen Organmitglieder. Eine namentliche Benennung ist nicht erforderlich. Im Schadenfall teilen sich alle Versicherten die Versicherungssumme.
Versicherungsfall ist die erstmalige Anspruchserhebung ist („claims – made – Prinzip“) gegen das Geschäftsleitungsorgan. Es sind somit vorvertragliche Pflichtverletzung versichert, soweit die erstmalige Anspruchserhebung in der Vertragslaufzeit erfolgt.
Persönliche D&O
Versicherungsnehmer und Beitragszahler der D&O-Versicherung ist das Geschäftsleitungsorgan selbst.
Versichert ist das nur das Organmitglied, das den Versicherungsvertrag abschließt. Die vereinbarte Versicherungssumme steht im exklusiv zu.
Versicherungsfall ist die Pflichtverletzung des Versicherten („Verstoß – Prinzip“). Versicherungsschutz setzt voraus, dass die Pflichtverletzung in der Versicherungslaufzeit begangen wurde.
Spezial – Strafrechtsschutz
Für ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft reicht ein Vorwurf oder ein anonymer Hinweis aus. Es kommen hohe Kosten wie Anwalts- und Verfahrenskosten und Auslagen auf Sie zu. Der Straf- Rechtsschutz sichert sie finanziell und rechtlich ab und übernimmt die Honorare eines erfahrenen Strafverteidiger und die Verfahrenskosten inklusive aller Auslagen, z.B. für Zeugen und Sachverständige, Reisen und Dolmetscher. Ferner stellt der Versicherer eine Strafkaution zur Verfügung.
Geschäftsführer / Vorstände
Geschäftsführer / Vorstände
Damit Sie sich auf Ihr Unternehmen konzentrieren können
Bester Schutz für das Vermögen
Als Vorstand oder Geschäftsführer treffen Sie täglich Entscheidungen von großer Bedeutung für Ihr Unternehmen. Hierbei kann es zu einer Fehleinschätzung oder Fehlentscheidung kommen und es entsteht für das Unternehmen ein erheblicher Schaden.
Sie schätzen die Marktchancen eines neuen Produktes falsch ein, Sie erwerben eine überdimensionierte IT – Anlage, verspätete Kündigung eines Dienstleistungsvertrages, Sie vernachlässigen Ihre Compliance-Abteilung oder stellen den Insolvenzantrag verspätet.
Als Geschäftsleitungsmitglied haften Sie für entstanden Schäden mit Ihrem Privatvermögen.Zudem werden Sie als Organ abberufen und die vereinbarten Gehalts- und Bonuszahlungen werden nicht geleistet. Sie sind gezwungen, Ihre Ansprüche gerichtlich durchzusetzen und es stehen Ihnen Anwalts- und Gerichtskosten.
Gegen diese Risiken können Sie sich absichern. Wir beraten Sie gerne.
Konzepte für Geschäftsleitungsmitglieder
D&O
Vorstände, Geschäftsführer und Mitglieder von Aufsichtsgremien haben in Ausübung ihrer Tätigkeit eine Reihe von Verhaltenspflichten zu beachten. Verletzen sie diese Pflichten und der Gesellschaft entsteht dadurch ein Schaden, so haften sie persönlich gegenüber der Gesellschaft mit Ihrem Privatvermögen.
Bereits einfache Fahrlässigkeit führt zu der unbegrenzten Haftung des Geschäftsführers. Erschwerend gilt eine Beweislastumkehr. Kann die Gesellschaft einen Schaden darlegen, hat der Geschäftsführer zu beweisen, dass er keine Pflicht verletzte.
Die D&O-Versicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Manager und Organmitglieder und deckt im Schadenfall die Anwalts- und Gerichtskosten zur Abwehr eines unbegründeten Anspruchs und den Schadenausgleich bei einem berechtigten Anspruch.
Die Versicherungswirtschaft bietet unterschiedliche Deckungskonzepte an. Das Unternehmen kann seine Führungskräfte über eine Unternehmens D&O zu versichern.
Für das einzelne Organmitglied besteht ferner die Möglichkeit, Ihre Managementtätigkeit über eine persönliche D&O (Link hinterlegen) absichern.
Über die Vor- und Nachteile der einzelnen Deckungskonzepte beraten wir Sie gerne und finden für Sie einen optimalen und bedarfsgerechten Versicherungsschutz.
Unternehmens – D&O
Versicherungsnehmerin und Beitragszahlerin der Unternehmens – D&O-Versicherung ist die Gesellschaft selbst. Das einzelnen Geschäftsleitungsmitglied ist versicherte Person.
Versicherte Personen sind alle ehemaligen, aktuellen und zukünftigen Organmitglieder. Eine namentliche Benennung ist nicht erforderlich. Im Schadenfall teilen sich alle Versicherten die Versicherungssumme.
Versicherungsfall ist die erstmalige Anspruchserhebung ist („claims – made – Prinzip“) gegen das Geschäftsleitungsorgan. Es sind somit vorvertragliche Pflichtverletzung versichert, soweit die erstmalige Anspruchserhebung in der Vertragslaufzeit erfolgt.
Persönliche D&O
Versicherungsnehmer und Beitragszahler der D&O-Versicherung ist das Geschäftsleitungsorgan selbst.
Versichert ist das nur das Organmitglied, das den Versicherungsvertrag abschließt. Die vereinbarte Versicherungssumme steht im exklusiv zu.
Versicherungsfall ist die Pflichtverletzung des Versicherten („Verstoß – Prinzip“). Versicherungsschutz setzt voraus, dass die Pflichtverletzung in der Versicherungslaufzeit begangen wurde.
Selbstbehalts – Versicherung
Für Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften gilt seit der Finanzkrise 2009 ein gesetzlicher Selbstbehalt. Sie haben 10 % des Schadens bis zu einer Höchstgrenze des 1,5-fachen ihres Jahresbruttogehalts selbst tragen.
Dieses Risiko kann über eine zusätzliche Selbstbehaltsversicherung abgesichert werden.
Anstellungsvertragsrechtsschutz
Der gesetzliche Kündigungsschutz gilt nur für Arbeitnehmer und greift nicht bei Leitungsorganen von juristischen Personen. Etwaige Streitigkeiten aus dem Anstellungsvertrag werden daher vor dem Landgericht verhandelt.
Auseinandersetzungen über den Anstellungsvertrag sind somit nicht über die Arbeits – Rechtsschutz versichert.
Nach der Vertragsbeendigung kann es um Streitigkeiten über eine Abfindung, Boni- oder Pensionszahlungen kommen. Der gerichtliche Streitwert ist entsprechend hoch und die Rechtsverfolgungskosten sind erheblich.
Dieses finanzielle Risiko übernimmt eine Anstellungsvertrags – Rechtsschutzversicherung.
Spezial – Strafrechtsschutz
Für ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft reicht ein Vorwurf oder ein anonymer Hinweis aus. Es kommen hohe Kosten wie Anwalts- und Verfahrenskosten und Auslagen auf Sie zu. Der Straf- Rechtsschutz sichert sie finanziell und rechtlich ab und übernimmt die Honorare eines erfahrenen Strafverteidiger und die Verfahrenskosten inklusive aller Auslagen, z.B. für Zeugen und Sachverständige, Reisen und Dolmetscher. Ferner stellt der Versicherer eine Strafkaution zur Verfügung.
Sie wollen einen günstigen Tarif, bestenfalls mit Sondernachlässen, und zugleich auf den Komfort einer persönlichen Beratung und Unterstützung im Schadensfall nicht verzichten? Dann sind Sie bei uns richtig. Wir bieten Ihnen die Vergleichsmöglichkeiten zwischen nahezu allen Versicherungsgesellschaften und Tarifen und sind zudem stets mit Rat und Tat an Ihrer Seite.
Auch im Schadensfall müssen Sie kein Callcenter anrufen, sondern einfach nur unsere Nummer wählen. Wir engagieren uns kompetent und engagiert für Ihre Interessen.
Unternehmensberater
Unternehmensberater
Damit Sie sich auf die Beratung konzentrieren können
Bester Schutz für Ihre Unternehmensberatung
Das Berufsbild des Unternehmensberaters ist vielfältig. Er arbeitet eng mit der Geschäftsleitung zusammen und erstellt Analysen und Konzepte zur Betriebsoptimierung. Er berät zu Finanzierungsmöglichkeiten und zeigt Umsatzpotenziale auf. Ferner unterstützt er bei der Personalgewinnung.
Bei einer Falschberatung haftet er gegenüber seinen Auftraggeber.
Ihr Büro kann durch ein Feuer oder einen Einbruch beschädigt werden. Ein Hackerangriff kann Ihre IT angreifen. Sie müssen das Büro neu einrichten oder Ihre IT neu aufbauen. All dies kostet Geld. Ihr Geld.
Gegen diese Risiken können Sie sich absichern. Hierbei sind wir gerne behilflich und finden das optimale Versicherungskonzept.
Konzepte für Unternehmensberater
Sie empfehlen die Erschließung eines neuen Marktsegmentes. Ihr Kunde investiert in Produkte, Personal und Marketing. Ihre Empfehlung stellt sich als fehlerhaft heraus oder Ihre betriebswirtschaftliche Bewertung der M&A – Transaktion ist falsch. Ihr Auftraggeber macht seinen Schaden gegen Sie geltend.
Hier hilft eine Vermögensschaden– Haftpflichtversicherung. Wir analysieren gemeinsam Ihren Bedarf und finden das optimale Versicherungspaket für Sie.
Die Beratung in umfangreichen M&A – Transaktionenoder von umsatzstarken Unternehmen erfordern hohe Versicherungssummen und ein umfangreiches Deckungskonzept. Die laufenden Versicherungsverträge bieten nicht immer ausreichenden Schutz.
Hier hilft eine Einzelobjektdeckung, indem ein gesonderter Vertrag nur für dieses Risiko abgeschlossen wird. Die Vertragsgestaltung erfolgt individuell und die Besonderheiten des Einzelfalls werden berücksichtigt.
Die weltweite Vernetzung und die modernen Informationstechnologien bringen für Kanzleien und Unternehmen unübersichtliche Risiken mit sich. Cyber-Attacken laufen heute automatisiert ab und können Ihre Kanzlei oder Ihr Büro treffen, auch ohne dass Hacker es konkret auf Sie abgesehen und Sie umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen getroffen haben. Mit weitreichenden Folgen: vom Stillstand Ihrer Kanzlei-IT, Datenverlust, Erpressung und Schadenersatzansprüchen Dritter bis hin zur Rufschädigung. Vor diesen Risiken schützt eine Cyber – Versicherung.
Im laufenden Kanzlei- oder Bürobetrieb kann es bei einem Mandanten bzw. Kunden zu einem Personen- oder Sachschaden kommen. Die Bürohaftpflichtversicherung ist die Privat – Haftpflichtversicherung für das Büro und schützt Sie bei Personen- und Sachschäden.
Ein Feuer-, ein Leitungswasser- oder ein Elementarereignis kann Ihre Büroeinrichtung beschädigen. In Ihre Büroräumlichkeiten kann eingebrochen und Ihre EDV – Anlage kann gestohlen oder beschädigt werden. Gegen diese Gefahren schützt eine Geschäftsinhalts- bzw. Elektronikversicherung. Sie ist die Hausratversicherung für Ihr Büro.
Firmen – Rechtsschutzversicherung
Der Firmen-Rechtsschutz erstattet Ihnen die Kosten, die dem Unternehmen bei einem Rechtsstreit z. B. im Arbeits- oder Verkehrsrecht entstehen und übernimmt Anwaltsgebühren, Gerichtskosten und Vorschüsse etc..
Versichert sind Firmeninhaber und deren Mitarbeiter. Kombiniert mit dem Privat-Rechtsschutz sind darüber hinaus die Familienmitglieder der Inhaber mitversichert.
Spezial – Strafrechtsschutz
Für ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft reicht ein Vorwurf oder ein anonymer Hinweis aus. Es kommen hohe Kosten wie Anwalts- und Verfahrenskosten und Auslagen auf Sie zu. Der Straf- Rechtsschutz sichert sie finanziell und rechtlich ab und übernimmt die Honorare eines erfahrenen Strafverteidiger und die Verfahrenskosten inklusive aller Auslagen, z.B. für Zeugen und Sachverständige, Reisen und Dolmetscher. Ferner stellt der Versicherer eine Strafkaution zur Verfügung.
Sie vertrauen Ihren Mitarbeiter, zu Recht. Es kommt leider immer wieder vor, dass langjährige Mitarbeiter aus einer persönlichen Notsituation Gelder unterschlagen oder auf sonstige Weise das Unternehmen schädigen. Zudem rüsten Cyber – Gangster auf und finden immer neue Wege, sich in Ihr IT – System einzuhacken, Ihre Daten zu zerstören bzw. verschlüsseln und einen erheblichen Schaden zu verursachen.
Mit einer Vertrauensschadenversicherung schützen Sie sich vor finanziellen Schäden durch vorsätzlich begangene Vermögensdelikte von Mitarbeitern, Dienstleistern oder Dritten und gegen Häckerschäden durch den Eingriff in Ihre IT – Struktur. Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot.
Fragen um Haftung und Garantien führen bei M&A – Transaktionen zu langen Diskussionen und können zum Scheitern der Verhandlungen führen.
Hauptstreitpunkt bei Kauf, Fusion, Übernahme etc. eines Unternehmens oder einer Immobilie ist die Risikoverteilung zwischen Käufer und Verkäufer. Der Käufer wünscht sich eine möglichst strenge Haftung des Verkäufers, der Verkäufer möchte seine Haftung soweit wie möglich begrenzen.
Die W&I sichert die Vermögenseinbußen infolge der Garantie- und Freistellungsansprüche der Vertragsparteien ab. Mit der W&I verlagern die Vertragsparteien die für Ihre Transaktion typischen Risiken auf ein Versicherungsunternehmen. Bitte sprechen Sie uns hierzu an.
Sie wollen einen günstigen Tarif, bestenfalls mit Sondernachlässen, und zugleich auf den Komfort einer persönlichen Beratung und Unterstützung im Schadensfall nicht verzichten? Dann sind Sie bei uns richtig. Wir bieten Ihnen die Vergleichsmöglichkeiten zwischen nahezu allen Versicherungsgesellschaften und Tarifen und sind zudem stets mit Rat und Tat an Ihrer Seite.
Auch im Schadensfall müssen Sie kein Callcenter anrufen, sondern einfach nur unsere Nummer wählen. Wir engagieren uns kompetent und engagiert für Ihre Interessen.
StaRUG
StaRUG
Damit Sie sich auf die Restrukturierung und Sanierung konzentrieren können
Bester Schutz für Ihre Tätigkeit
Das Unternehmensstabilisierungs- und restrukturierungsgesetz (StaRUG) ist am 01.01.2021 in Kraft getreten. Mit dem StaRUG stehen den Unternehmen umfangreiche Möglichkeiten zur schnellen und gezielten Sanierung und Restrukturierung des Unternehmens zur Verfügung.
Zentrale Personen einer Restrukturierung nach dem StaRUG sind der Restrukturierungsbeauftragte, der Sanierungsmoderator und der Gläubigerbeirat.
Lösungen für Beteiligte nach dem StaRUG
Als Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Unternehmensberater unterhalten Sie bereits eine Vermögensschaden– Haftpflichtversicherung.
Wir prüfen, ob diese ausreichend bemessen ist und den Vorgaben der Insolvenzgerichte genügt. Gemeinsam finden wir das optimal Versicherungskonzept für Sie.
Restrukturierungen von umsatzstarken Unternehmen erfordern hohe Versicherungssummen und ein umfangreiches Deckungskonzept. Die laufenden Versicherungsverträge bieten nicht immer ausreichenden Schutz.
Hier hilft eine Einzelobjektdeckung, indem ein gesonderter Vertrag nur für dieses Risiko abgeschlossen wird. Die Vertragsgestaltung erfolgt individuell und die Besonderheiten des Einzelfalls werden berücksichtigt. Die Kosten sind als Kosten erstattungsfähig.
CRO / Interimsmanager
CRO / Interimsmanager
Damit Sie sich auf das Unternehmen konzentrieren können
Bester Schutz für Ihre Tätigkeit
Ein CRO (Chief Restructuring Officer) oder auch Interimsmanager ist ein Manager auf Zeit, der sich auf die Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen spezialisiert hat. Er ist als Geschäftsleitungsmitglied oder Generalbevollmächtigter für die erfolgreiche Restrukturierung des Unternehmenszuständig und wird mit weitgehenden Befugnissen ausgestattet.
Lösungen für CRO / Interimsmanager
Als Unternehmensberater haben Sie bereits eine Vermögensschaden – Haftpflichtversicherung. Ihre Beratertätigkeit ist somit versichert. Wir prüfen, ob diese Deckung marktgerecht und für Ihre Tätigkeit als CRO bzw. Interimsmanager ausreichend ist.
Als CRO bzw. Interimsmanager sind Sie in einem Unternehmen in einer Krisensituation tätig. Die Zeit drängt und Sie treffen für das Unternehmen und die Mitarbeiter Entscheidungen mit weitreichenden Konsequenzen.
Hieraus ergibt sich ein erhöhtes Haftungsrisiko. Aber auch der CRO haftet persönlich mit seinem Privatvermögen. Wir sorgen für Ihre Absicherung und prüfen, ob eine D&O – Versicherung für das Unternehmen besteht und der Versicherungsschutz ausreichend ist.
Treuhandverträge sind individuell als verwaltende oder geschäftsführende Treuhand ausgestaltet. Im Einzelfall ist zu prüfen, ob der bestehende Versicherungsschutz über eine vorhanden Vermögensschaden – Haftpflichtversicherung ausreichend oder weitergehender Versicherungsschutz erforderlich ist.
Sie wollen einen günstigen Tarif, bestenfalls mit Sondernachlässen, und zugleich auf den Komfort einer persönlichen Beratung und Unterstützung im Schadensfall nicht verzichten? Dann sind Sie bei uns richtig. Wir bieten Ihnen die Vergleichsmöglichkeiten zwischen nahezu allen Versicherungsgesellschaften und Tarifen und sind zudem stets mit Rat und Tat an Ihrer Seite.
Auch im Schadensfall müssen Sie kein Callcenter anrufen, sondern einfach nur unsere Nummer wählen. Wir engagieren uns kompetent und engagiert für Ihre Interessen.
Gläubigerausschüsse
Gläubigerausschüsse
Damit Sie sich auf Ihre Aufgabe konzentrieren können
Bester Schutz für Ihre Tätigkeit
Die Aufgabe des Gläubigerausschusses ist es, den Insolvenz-, bzw. den Sachwalter zu überwachen.
Diese sind gesetzlich verpflichtet, wichtige Verfahrensentscheidungen mit dem Gläubigerausschuss abzustimmen.
Die Mitglieder des Gläubigerausschusses haften persönlich mit Ihrem Privatvermögen. Der Gläubigerausschuss kann dieses Risiko mit einer Einzelfallversicherung absichern. Versicherungssumme und Deckungskonzept können individuell gestaltet werden.