Gläubigerausschüsse
Damit Sie sich auf Ihre Aufgabe konzentrieren können
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Bester Schutz für Ihre Tätigkeit
Die Aufgabe des Gläubigerausschusses ist es, den Insolvenz-, bzw. den Sachwalter zu überwachen.
Diese sind gesetzlich verpflichtet, wichtige Verfahrensentscheidungen mit dem Gläubigerausschuss abzustimmen.
Die Mitglieder des Gläubigerausschusses haften persönlich mit Ihrem Privatvermögen. Der Gläubigerausschuss kann dieses Risiko mit einer Einzelfallversicherung absichern. Versicherungssumme und Deckungskonzept können individuell gestaltet werden.