D&O und Vermögensschaden - Haftpflichtversicherung
Wer handelt, haftet persönlich
Damit Sie frei entscheiden können
Vermögensschaden – Haftpflichtversicherung
Der Versicherungsschutz der Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung für Vereine / Verbände wurde erheblich erweitert und erstreckt sich sowohl auf Ersatzansprüche die ein Dritter gegen den Verein / Verband geltend macht als auch auf Eigenschäden die der Verein / Verband durch einen Mitarbeiter oder ein Vorstandmitglied erlitten hat.
D&O Vereine/Verbände
Vorstände von Vereinen haftet wie Geschäftsleitungsorgane von Unternehmen persönlich mit ihrem Privatvermögen.
Gegen diese Inanspruchnahme können Sie sich mit einer D&O – Versicherung absichern. Die D&O deckt im Schadenfall die Anwalts- und Gerichtskosten zur Abwehr eines unbegründeten Anspruchs und den Schadenausgleich bei einem berechtigten Anspruch.
Harmonisierung der Konzepte
Die klassische Vermögensschaden – Haftpflichtversicherung sichert ebenfalls Dritt- und Eigenschäden ab und es ergeben sich daher Überschneidungen mit der D&O.
Wir harmonisieren für Sie die beiden Deckungskonzepte indem wir die Versicherungsbedingungen und die Versicherungsprämie aufeinander abstimmen.
Vermögensschäden bei Vereinen / Verbände
- Persönliche Haftung der Vorstände etc.
- Verzichts auf § 31a BGB
- Damit Sie auch weiterhin ohne Risiko ehrenamtlich arbeiten können
Ihre Vorteile durch die BBC GmbH
- Große und unabhängige Auswahl an Versicherungsgesellschaften
- Persönlicher Ansprechpartner
- Individuelle Zusammenstellung des Versicherungsschutzes anhand Ihres Bedarfs
- Nur Versicherungsgesellschaften mit umfangreichen und hochwertigen Deckungskonzepten werden angeboten
- Sie erreichen ein Maximum an Versicherungsschutz zu Top-Konditionen
- Mehr Sicherheit. Weniger Kosten.