Aufsichtsräte

Damit Sie sich auf Ihre Aufgabe konzentrieren können


Bester Schutz für Ihr Vermögen


Die Aufsichtsratsmitglieder haben ihr Amt mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Aufsichtsratsmitglieds zu erledigen. Der Aufsichtsrat hat dabei die Verpflichtung, die Geschäftsführung zu kontrollieren und zu überwachen. Er hat mögliche Schadensersatzansprüche des Unternehmens

gegen Vorstandsmitgliedern zu prüfen und zu verfolgen.
Der Aufsichtsrat handelt pflichtwidrig und haftet selbst, sofern er dieser Verpflichtung nicht nachkommt.
Das Aufsichtsratsmitglied haftet ebenfalls persönlich mit seinem Privatvermögen.

Versicherungen für Aufsichtsräte

D&O

Vorstände, Geschäftsführer und Mitglieder von Aufsichtsgremien haben in Ausübung ihrer Tätigkeit eine Reihe von Verhaltenspflichten zu beachten. Verletzen sie diese Pflichten und der Gesellschaft entsteht dadurch ein Schaden, so haften sie persönlich gegenüber der Gesellschaft mit Ihrem Privatvermögen.
Bereits einfache Fahrlässigkeit führt zu der unbegrenzten Haftung des Geschäftsführers. Erschwerend gilt eine Beweislastumkehr. Kann die Gesellschaft einen Schaden darlegen, hat der Geschäftsführer zu beweisen, dass er keine Pflicht verletzte.
Die D&O-Versicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Manager und Organmitglieder und deckt im Schadenfall die Anwalts- und Gerichtskosten zur Abwehr eines unbegründeten Anspruchs und den Schadenausgleich bei einem berechtigten Anspruch.
Die Versicherungswirtschaft bietet unterschiedliche Deckungskonzepte an. Das Unternehmen kann seine Führungskräfte über eine Unternehmens D&O zu versichern.
Für das einzelne Organmitglied besteht ferner die Möglichkeit, Ihre Managementtätigkeit über eine persönliche D&O (Link hinterlegen) absichern.
Über die Vor- und Nachteile der einzelnen Deckungskonzepte beraten wir Sie gerne und finden für Sie einen optimalen und bedarfsgerechten Versicherungsschutz.

Unternehmens – D&O
Versicherungsnehmerin und Beitragszahlerin der Unternehmens – D&O-Versicherung ist die Gesellschaft selbst. Das einzelnen Geschäftsleitungsmitglied ist versicherte Person.
Versicherte Personen sind alle ehemaligen, aktuellen und zukünftigen Organmitglieder. Eine namentliche Benennung ist nicht erforderlich. Im Schadenfall teilen sich alle Versicherten die Versicherungssumme.
Versicherungsfall ist die erstmalige Anspruchserhebung ist („claims – made – Prinzip“) gegen das Geschäftsleitungsorgan. Es sind somit vorvertragliche Pflichtverletzung versichert, soweit die erstmalige Anspruchserhebung in der Vertragslaufzeit erfolgt.

Persönliche D&O
Versicherungsnehmer und Beitragszahler der D&O-Versicherung ist das Geschäftsleitungsorgan selbst.
Versichert ist das nur das Organmitglied, das den Versicherungsvertrag abschließt. Die vereinbarte Versicherungssumme steht im exklusiv zu.
Versicherungsfall ist die Pflichtverletzung des Versicherten („Verstoß – Prinzip“). Versicherungsschutz setzt voraus, dass die Pflichtverletzung in der Versicherungslaufzeit begangen wurde.

Spezial – Strafrechtsschutz
Für ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft reicht ein Vorwurf oder ein anonymer Hinweis aus. Es kommen hohe Kosten wie Anwalts- und Verfahrenskosten und Auslagen auf Sie zu. Der Straf- Rechtsschutz sichert sie finanziell und rechtlich ab und übernimmt die Honorare eines erfahrenen Strafverteidiger und die Verfahrenskosten inklusive aller Auslagen, z.B. für Zeugen und Sachverständige, Reisen und Dolmetscher. Ferner stellt der Versicherer eine Strafkaution zur Verfügung.

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